Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gemäß § 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. § 6a UStG
Unter bestimmten Voraussetzungen können wir Waren aus Deutschland an Geschäftskunden in anderen EU-Mitgliedstaaten ohne deutsche Umsatzsteuer liefern.
Dabei handelt es sich nicht um einen Umsatzsteuersatz von 0 %, sondern um eine in Deutschland steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung. Der Kunde versteuert den innergemeinschaftlichen Erwerb nach den Vorschriften des Landes, in dem die Beförderung oder Versendung endet.
Voraussetzungen für die Steuerbefreiung
Eine Lieferung kann nur dann ohne deutsche Umsatzsteuer abgerechnet werden, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
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Die Ware wird aus Deutschland in einen anderen EU-Mitgliedstaat befördert oder versendet.
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Der Kunde bestellt als Geschäftskunde und erwirbt die Ware für sein Unternehmen.
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Der Kunde verwendet eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die von einem anderen EU-Mitgliedstaat erteilt wurde.
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Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird vor dem Versand der Ware mitgeteilt und erfolgreich bestätigt.
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Die Ware gelangt nachweislich in den angegebenen EU-Mitgliedstaat.
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Der innergemeinschaftliche Erwerb unterliegt im Bestimmungsland der Umsatzbesteuerung.
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Die gesetzlichen Buch- und Belegnachweise liegen vollständig vor.
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Die Lieferung wird von GENERATOR.EU ordnungsgemäß in der Zusammenfassenden Meldung angegeben.
Eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer allein reicht für die Steuerbefreiung nicht aus.
Wer kann steuerfrei bestellen?
Die Regelung richtet sich an Geschäftskunden, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat für Umsatzsteuerzwecke registriert sind. Dazu können insbesondere Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmen, Freiberufler und Personengesellschaften gehören.
Im Bestellprozess ist hierfür die Option „Geschäftskunde“ auszuwählen. Folgende Angaben müssen vollständig und korrekt übermittelt werden:
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vollständiger Firmenname einschließlich Rechtsform;
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Geschäftsanschrift;
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Rechnungs- und Lieferanschrift;
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Lieferland;
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gültige ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer;
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Ansprechpartner und Kontaktdaten.
Firmenname und Anschrift müssen mit den zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer registrierten Angaben übereinstimmen.
Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
GENERATOR.EU prüft die angegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer über das Bestätigungsverfahren des Bundeszentralamts für Steuern beziehungsweise über das europäische VIES-System. Das Prüfungsergebnis wird für steuerliche Nachweiszwecke dokumentiert.
Wir können die Prüfung vor dem Versand erneut durchführen. Ist die Nummer ungültig, nicht für innergemeinschaftliche Umsätze freigeschaltet oder können die Unternehmensdaten nicht bestätigt werden, ist eine steuerfreie Lieferung nicht möglich.
Bei einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit des Prüfverfahrens kann die Bestellung bis zur erfolgreichen Prüfung zurückgestellt oder zunächst mit der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer abgerechnet werden.
Lieferanschrift und Warenbewegung
Entscheidend ist nicht allein die Rechnungsanschrift, sondern der tatsächliche Transport der Ware aus Deutschland in einen anderen EU-Mitgliedstaat.
Weichen das Lieferland, der Unternehmenssitz und das Land der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer voneinander ab, behalten wir uns eine manuelle Prüfung vor. Zusätzliche Unterlagen können erforderlich sein.
Bei Selbstabholung oder Abholung durch einen vom Kunden beauftragten Transportdienstleister erfolgt die steuerfreie Abrechnung nicht automatisch. Sie ist nur möglich, wenn die grenzüberschreitende Warenbewegung durch geeignete und überprüfbare Belege nachgewiesen werden kann.
Als Nachweis können je nach Versandart insbesondere Frachtbriefe, Spediteursbescheinigungen, Paketverfolgungsdaten, Empfangsbestätigungen oder eine Gelangensbestätigung erforderlich sein.
Rechnung und Erwerbsbesteuerung
Bei einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung enthält die Rechnung:
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die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer von GENERATOR.EU;
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die gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden;
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einen Hinweis auf die Steuerbefreiung, zum Beispiel:
„Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gemäß § 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. § 6a UStG.“
Deutsche Umsatzsteuer wird auf der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Erklärung des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Bestimmungsland verantwortlich.
Diese Besteuerung ist nicht mit dem Reverse-Charge-Verfahren für sonstige Leistungen gleichzusetzen.
Wann wird Umsatzsteuer berechnet?
Die Steuerbefreiung nach § 6a UStG findet insbesondere keine Anwendung, wenn:
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der Kunde als Privatkunde bestellt;
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keine gültige ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorliegt;
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die Ware innerhalb Deutschlands geliefert wird;
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der Transport in einen anderen EU-Mitgliedstaat nicht ausreichend nachgewiesen werden kann;
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die angegebenen Unternehmensdaten widersprüchlich oder unvollständig sind;
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die Ware in ein Land außerhalb der Europäischen Union geliefert wird;
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es sich nicht um eine Warenlieferung, sondern um eine gesondert zu beurteilende sonstige Leistung handelt.
In diesen Fällen wird die für den jeweiligen Umsatz gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer berechnet.
Bei Lieferungen an Privatkunden in anderen EU-Mitgliedstaaten können die Vorschriften über innergemeinschaftliche Fernverkäufe und das One-Stop-Shop-Verfahren gelten.
Für Lieferungen innerhalb Deutschlands kann bei bestimmten Photovoltaikprodukten unter gesonderten Voraussetzungen der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG anwendbar sein. Diese Regelung ist rechtlich von der steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung zu unterscheiden.
Verantwortung für die Kundenangaben
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die steuerliche Behandlung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, der Firmenanschrift oder des Lieferorts müssen GENERATOR.EU vor dem Versand mitgeteilt werden.
Kann die Steuerbefreiung aufgrund falscher oder unvollständiger Kundenangaben nicht nachgewiesen werden, kann die Rechnung berichtigt und die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer nachberechnet werden.
GENERATOR.EU behält sich vor, bei Zweifeln zusätzliche Nachweise anzufordern oder die steuerfreie Abwicklung abzulehnen.
Stand: 3. September 2026
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.