Hinweise zu Elektro und Elektronikaltgeräten

Stand: 22.09.2026

Getrennte Erfassung

Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen nicht über den unsortierten Siedlungsabfall entsorgt werden. Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne weist auf die getrennte Erfassung hin.

Entnahme von Batterien und Lampen

Altbatterien, Altakkumulatoren und Lampen, die zerstörungsfrei entnommen werden können und nicht fest vom Altgerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe zu trennen und den vorgesehenen Sammelsystemen zuzuführen. Wie Sie Altbatterien zurückgeben können, erfahren Sie auf der Seite Hinweise zu Batterien und Altbatterien.

Rückgabemöglichkeiten

Private Haushalte können Altgeräte unentgeltlich bei den kommunalen Sammelstellen (Wertstoffhöfen) ihrer Stadt oder Gemeinde abgeben. Viele Kommunen bieten für große Geräte zusätzlich eine Abholung an.

Unsere Lager- und Versandfläche für Elektro- und Elektronikgeräte liegt unter 400 Quadratmetern. Wir sind deshalb nicht zur Rücknahme von Altgeräten nach § 17 ElektroG verpflichtet und bieten keine eigene Rücknahme an. Bitte nutzen Sie die genannten kommunalen Sammelstellen.

Personenbezogene Daten

Endnutzer sind selbst dafür verantwortlich, personenbezogene Daten auf zu entsorgenden Geräten zu löschen.

Unsere Rolle nach dem ElektroG

Wir sind Vertreiber im Sinne des ElektroG und kein Hersteller. Wir bieten ausschließlich Geräte an, deren Hersteller oder Bevollmächtigte bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung EAR) registriert sind. Die WEEE-Registrierungsnummer des jeweiligen Herstellers finden Sie in den Unterlagen des Herstellers oder im öffentlichen Verzeichnis der Stiftung EAR.