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Unsere neuesten Nachrichten

Hinweise nach dem ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - WEEE)

1. Entsorgungspflicht für Elektro- und Elektronikgeräte

Gemäß § 17 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten über den Hausmüll verboten. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte unentgeltlich an öffentlichen Rücknahmeeinrichtungen (z. B. kommunale Sammelstellen) oder Handelsrücknahmestellen (bei Verkauf oder Rückgabe vergleichbarer Geräte) abzugeben.

Dieses Vorgehen trägt zum Schutz von Umwelt und Gesundheit bei und ermöglicht die fachgerechte Verwertung und Wiederverwendung von wertvollen Rohstoffen.(Quelle: § 17 ElektroG, Gesetze im Internet)

2. Unsere Registrierung bei der Stiftung EAR

Wir halten für Sie sorgfältig Einhaltung aller gesetzlichen Pflichten nach:Unser Unternehmen ist bei der Stiftung EAR (Stiftung Elektro-Altgeräte Register) registriert und unter der WEEE-Reg.-Nr. [BITTE HIER EINTRAGEN] geführt.Siehe auch: Stiftung EAR – www.stiftung-ear.de

3. Hinweis zur "durchgestrichenen Mülltonne"

Das Symbol „durchgestrichene Mülltonne“ kennzeichnet, dass das Gerät nicht in den Hausmüll gehört, sondern über eine offizielle Rücknahmestation entsorgt werden muss.Diese Kennzeichnungspflicht ist in § 6 Abs. 1 Satz 2 ElektroG geregelt.(Quelle: § 6 ElektroG, Gesetze im Internet)

4. Was bedeutet das in der Praxis?

Nach Gebrauch lassen Sie das Gerät bitte entweder bei:

Ihrer kommunalen Sammelstelle (z. B. Recyclinghof),

unserer Verkaufsstelle (falls Rücknahme angeboten wird), oder

einer anderen Rücknahmestelle, wo ähnliche Geräte verkauft werden (z. B. Baumärkte),unentgeltlich zurückgeben.

Bitte beachten Sie dabei, dass gewisse Geräte wie Starterbatterien oder Sondergeräte ggf. besondere Rückgaberegeln haben können – beachten Sie ggf. auch unsere Hinweise zum Batteriegesetz (BattG).

FAQ (optional, zur Benutzerfreundlichkeit)

Frage

Antwort

Warum darf ich ein Altgerät nicht in den Hausmüll werfen?

Elektrogeräte enthalten Schadstoffe und wertvolle Rohstoffe. Eine fachgerechte Entsorgung ist gesetzlich verpflichtend und dient Umweltschutz.

Wo darf ich meine alten Generatoren abgeben?

In kommunalen Sammelstellen (z. B. Recyclinghöfe) oder Rücknahmestellen im Handel. Manchmal bieten wir auch direkte Rückgabe an – siehe unsere Hinweise.

Was bedeutet das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne?

Es zeigt, dass das Gerät nicht im Hausmüll entsorgt werden darf, sondern über spezielle Rückgabewege abgegeben werden muss.

Quellen für rechtliche Hintergründe:

ElektroG, §§ 6, 17 – zur Kennzeichnung und Rücknahmepflicht: Gesetze im Internet

EAR (Stiftung Elektro-Altgeräte Register) – zur Registrierungspflicht: www.stiftung-ear.de

Umweltbundesamt – Hintergrundinfos WEEE: umweltbundesamt.de