Nullsteuersatz
Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für bestimmte Photovoltaikprodukte ein Umsatzsteuersatz von 0 %.
Der Nullsteuersatz gilt, wenn alle drei Punkte zutreffen
- Sie sind Betreiber einer Photovoltaikanlage oder werden es sein.
- Es handelt sich um Solarmodule, um für den Betrieb wesentliche Komponenten oder um Speicher für den mit den Modulen erzeugten Strom.
- Die Anlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden installiert, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden.
Bis 30 kWp ist kein Nachweis nötig. Die Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Anlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.
Wann er nicht gilt
Wird die Ware nicht für eine Photovoltaikanlage erworben — etwa für Camping, unterwegs oder zum Weiterverkauf —, gilt der reguläre Steuersatz. Wählen Sie in diesem Fall 19 % MwSt.
Liegen die Voraussetzungen entgegen Ihrer Bestätigung nicht vor, kann die gesetzliche Umsatzsteuer nachträglich berechnet werden.
Gesetzestext: § 12 Abs. 3 UStG. Wir leisten keine steuerliche Beratung — wenden Sie sich im Zweifel an Ihre steuerliche Beratung.







